QUALITÄTSSICHERUNG

Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist in der Praxis ein umfassendes Qualitätsmanagement nach qu.no installiert.

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Initiiert durch die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sowie durch den Eingang des internen Qualitätsmanagements in die Gesetzesreform (GMG) ab 1. Januar 2004 sahen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, sich dieses Themas anzunehmen. Am 1. Januar 2006 ist die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Anforderungen an QM-Systeme in Praxen dezidiert festlegt, in Kraft getreten. Die KV Nordrhein bietet als Unterstützung für ihre Mitglieder ein QM-Konzept unter dem Namen qu.no an.

Das Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu erhalten und systematisch weiterzuentwickeln. Wesentliches Merkmal ist der so genannte PDCA-Zyklus (plan – planen; do – handeln; check – überprüfen, hinterfragen; act – anpassen, reagieren), der in festgelegten Zeitabschnitten immer wieder durchlaufen wird.

Damit die Versorgung der Patienten, die Betriebssicherheit und organisatorischen Abläufe erfolgreich bewältigt werden können, gibt es eine Vielzahl von Leitlinien, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Checklisten. Arzt und medizinische Mitarbeiter sind mit diesen vertraut und optimieren diese. Je weniger Zeit für organisatorische Aufgaben verloren geht, umso mehr Zeit bleibt für den einzelnen Patienten.

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